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Kino.to-Prozess
Seit Mitte 2011 ist das illegale Streaming-Portal kino.to nicht mehr online. Es laufen derzeit Prozesse gegen die Betreiber dieser Website. Ermittler hatten im Juni dieses Jahres 13 Personen festgenommen. Davon wurden vier zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Vor kurzem wurde ein 47-jähriger zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Es ist bisher die höchste Strafe, da es sich um den Vorwurf der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen, unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen handelt. Der Verurteilte hatte innerhalb von drei Jahren rund 317.000 Euro, meist durch Werbeeinnahmen, verdient. Er speicherte über 10.000 Filme auf seinem Server ab und bot sie zum Stream an. Gegen Bezahlung konnte man sich die Filme schneller herunterladen. Nun hat der Richter des Leipziger Amtsgerichts in seiner Urteilsverkündung verlauten lassen, dass auch nur das Nutzen von illegalen Streams strafbar ist. Durch diesen Gesetzesspruch wird eine Grundlage für die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, kurz GVU, geliefert, um Nutzer von illegalen Streaming-Angeboten zur Kasse zu beten. Die GVU sprach sich schon seit Jahren für eine Grundlage aus, bekam aber nie einen Richterspruch, auf dessen Inhalt die GVU Nutzer verfolgen konnte.

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